Hinweisgeberschutz

Betrug, Umweltverschmutzung, Korruption & Co. – wenn jemand Missstände oder Rechtsverstöße im eigenen Unternehmen feststellt, ist die Hemmschwelle, diese zu melden mitunter hoch. Oft sind Befürchtungen, durch negative berufliche Konsequenzen benachteiligt zu werden, der Grund. Die Bundesregierung hat deshalb das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen erarbeitet.

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, das seit Juli 2023 in Kraft ist, können Beschäftigte über eine Meldestelle Hinweise zu Gesetzesverstößen geben. Beschäftigte, die auf Verstöße hinweisen, sollen vor Repressalien geschützt werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt den sogenannten Hinweisgeber („Whistleblower“), indem es Unternehmen bestimmte Pflichten auferlegt.

Bei den durch das Gesetz geschützten „Hinweisen“ handelt es sich um Informationen über Rechtsverstöße, die mit Strafen oder Bußgeldern geahndet werden können, zum Beispiel in den Bereichen des Arbeits-, Umwelt-, Gesundheits- oder Datenschutzes.

Der Hinweisgeber muss die Möglichkeit haben, seine Informationen mündlich, schriftlich, persönlich oder anonym zu melden. Das ist zum Beispiel über eine gesonderte Telefonnummer, E-Mail-Adresse, über einen gesonderten Ansprechpartner oder ein elektronisches Meldesystem im Unternehmen möglich. Der Meldekanal muss Vertraulichkeit gewährleisten, Anonymität muss nicht sichergestellt werden. Diese interne Meldestelle kann auch auf einen externen Dienstleister ausgelagert werden.

Als sogenannte Ombudsperson wurde Herr Werner Stolz (Compliance Management) seitens equal personal damit beauftragt, die Aufgaben der internen Meldestelle wahrzunehmen. Herr Werner Stolz ist als Ombudsperson unabhängig von der Firmenleitung und zeichnet sich aufgrund seiner herausragenden Fachkunde sowie seiner langjährigen Praxiserfahrungen als Rechtsanwalt auf dem Gebiet „Compliance“ aus. Hinzu kommt seine langjährige Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer beim iGZ-Verband, wodurch er ein hervorragendes Bild über die Struktur und Abläufe der Zeitarbeit besitzt.

Whistleblower, die bei equal personal beschäftigt sind, können sich vertraulich über die nachstehenden Meldekanäle an die interne Meldestelle wenden. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind auch Bewerberinnen und Bewerber sowie ehemalige Beschäftigte zu einer Meldung berechtigt.

Interner Meldekanal über den Internet-Auftritt von Herrn Werner Stolz https://bmf.hinweisgeben.eu oder über unsere interne Berichtsseite  https://equal.integrityline.app

E-Mail: ws@eqs.de

Telefon: +49 231 9580 6812

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