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Ratgeber Zeitarbeit

Zeitarbeit - was ist das eigentlich?

Definition, Funktionsweise, Tarif, Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Vorteile - der vollständige Überblick zur Zeitarbeit in Deutschland.

Zeitarbeit - was ist das eigentlich

Das Wort Zeitarbeit hat seinen Ursprung in der Definition des Begriffs: Arbeiten auf Zeit. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für eine gewisse Zeit lang bei einer bestimmten Firma arbeitet. Angestellt ist diese Person aber nicht bei dieser Firma, sondern bei einer sogenannten Zeitarbeitsfirma. Die Person hat also einen Arbeitsvertrag mit einem Verleiher (Personaldienstleister), der den Arbeitnehmer an ein oder mehrere Kundenunternehmen (Entleiher) überlässt. Daher kommt auch der Begriff Arbeitnehmerüberlassung.

Zeitarbeiter führen häufig einfache Arbeiten aus und sind nicht selten als sogenannte Helfer tätig. Grundsätzlich gibt es jedoch viele verschiedene Tätigkeitsfelder und Qualifikationsstufen in der Zeitarbeit. Fast ein Drittel aller Zeitarbeitnehmer arbeitet in der Metall- und Elektrobranche, etwa 25 % sind in den Bereichen Logistik, Verkehr und Sicherheit tätig. Zeitarbeit wird zudem in Dienstleistungsbereichen eingesetzt.

Beschäftigungsform Zeitarbeit

Unter dem Begriff Zeitarbeit versteht man eine Beschäftigungsform, bei der die Mitarbeiter über einen Personaldienstleister an Kundenunternehmen überlassen werden. Der Zeitarbeitnehmer ist beim Personaldienstleister fest angestellt und verfügt über einen regulären Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister. Für den Bereich Zeitarbeit, der auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet wird, gibt es klare gesetzliche Regelungen - insbesondere das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Diese Regeln klären zunächst das Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitnehmer, Personaldienstleister (Verleiher) und Kundenunternehmen (Entleiher).

Festanstellung bei einem Personaldienstleister

Wenn eine Firma ein Mitarbeiterprofil attraktiv findet und den Dienst des spezifischen Mitarbeiters dann für einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen möchte, wird der Mitarbeiter vom Personaldienstleister an diese Firma überlassen. Der Begriff Zeitarbeit bezieht sich in diesem Rahmen nicht auf die Zeit, für die der Arbeitsvertrag des jeweiligen Mitarbeiters gültig ist. Gemeint ist hiermit die Zeit, für die der Mitarbeiter an ein Kundenunternehmen verliehen wird. Viele Zeitarbeitnehmer agieren also in einer ganz normalen Festanstellung, bei der Urlaubszeiten, Lohnfortzahlungen und die üblichen Sozialleistungen mit inbegriffen sind.

Zeitarbeit - wie funktioniert das?

Der Personaldienstleister ist Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers; der konkrete Einsatz beim Kundenunternehmen richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, der jeweiligen Einsatzvereinbarung und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Änderungen des Einsatzortes erfolgen transparent und im Rahmen der arbeitsvertraglichen Regelungen. Eingearbeitet wird der Zeitarbeiter im jeweiligen Einsatzbetrieb. Lohnabrechnung, Urlaubsplanung, Mitteilung von Krankheitsausfällen und alle weiteren organisatorischen Aspekte laufen über den Personaldienstleister.

Wie viel verdient man in der Zeitarbeit?

Das Gehalt eines Zeitarbeitnehmers richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Eingruppierung, Branchenzuschlägen und den Equal-Pay-Regeln. In den meisten Fällen ist das Gehalt tariflich geregelt. Je nach Branche und Einsatzdauer kann sich das Entgelt durch Branchenzuschläge und tarifliche Zulagen erhöhen. Für Leiharbeit gilt dabei mindestens der gesetzliche Mindestlohn; zusätzlich können tarifliche Entgelte und Branchenzuschläge gelten. In einsatzfreien Zeiten bleibt der Mitarbeiter beim Personaldienstleister angestellt und erhält weiter sein vereinbartes Gehalt. Die Abrechnung erfolgt durch den Personaldienstleister. Der Mitarbeiter bekommt seinen Lohn also nicht vom Kundenunternehmen, sondern vom Verleiher. Das Kundenunternehmen zahlt für die Einsatzzeiten einen vereinbarten Verrechnungssatz an den Personaldienstleister, der wiederum die Lohnzahlungen vornimmt.

Ablösesumme in der Zeitarbeit

Ob und in welcher Höhe bei einer Übernahme eine Vermittlungsprovision (umgangssprachlich "Ablösesumme") anfällt, hängt von der Vereinbarung zwischen Personaldienstleister und Kundenunternehmen ab. Solche Vereinbarungen müssen rechtlich angemessen sein - die höchstrichterliche Rechtsprechung hat unter anderem festgehalten, dass die Provision mit zunehmender Einsatzdauer sinkt. Der Mitarbeiter selbst zahlt keine Provision; sie wird ausschließlich zwischen Verleiher und Entleiher abgerechnet.

Wie hoch ist der Mindestlohn

Bei einer Zeitarbeitsfirma gelten wie bei allen anderen Branchen Regeln zum Mindestlohn. Dieser soll verhindern, dass Arbeitnehmer unterhalb der gesetzlich definierten Lohnuntergrenze beschäftigt werden. Für Leiharbeit gibt es klare Vorschriften: Zwischen den Sozialpartnern - DGB-Tarifgemeinschaft auf Arbeitnehmerseite und dem Arbeitgeberverband GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister, hervorgegangen aus der Fusion von BAP und iGZ) auf Arbeitgeberseite - sind tarifliche Entgelte und Branchenzuschläge vereinbart. Die Vergütung darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten; häufig gelten zusätzlich die Tarifverträge der Zeitarbeit, die in vielen Fällen über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Bei Problemen oder einer Bezahlung unter dem geltenden Mindestlohn können sich Betroffene an entsprechende Stellen wenden oder sich einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen.

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt es nicht automatisch. Das Bundesurlaubsgesetz regelt jedoch, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub hat - das gilt auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und Zeitarbeitnehmer. Über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus können Tarif- oder Arbeitsverträge zusätzliche Urlaubstage und Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vorsehen. In der Zeitarbeit enthalten die DGB/GVP-Tarifverträge entsprechende Regelungen, die je nach Beschäftigungsdauer staffeln.

Urlaubsanspruch von Zeitarbeitnehmern

Gesetzlich geregelt ist jedoch eine Mindestanzahl an arbeitsfreien Tagen. Bei normal angestellten Arbeitnehmern ergibt sich ein Anspruch auf insgesamt 24 arbeitsfreie Werktage im Jahr. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die sechs Tage in der Woche arbeiten. Unabhängig von der Anzahl der einzelnen Tage muss jeder Mitarbeiter zudem die Möglichkeit haben, im Jahr insgesamt vier frei wählbare Arbeitswochen Urlaub zu bekommen.

Gleiche Regelungen bei Zeitarbeitern

Auch für Zeitarbeitnehmer gelten die Mindestregeln des Bundesurlaubsgesetzes. Wie bei einem Festangestellten erhält der Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub - entscheidend ist dabei die Dauer des Arbeitsverhältnisses mit dem Personaldienstleister, nicht der Einsatz beim einzelnen Kundenunternehmen. Wer das Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten beendet, hat nur einen anteiligen Urlaubsanspruch (Teilurlaub).

In der Praxis wird Urlaub häufig auch in den ersten Monaten gewährt, vor allem wenn dieser gut begründet ist. Gut erholte Mitarbeiter sind leistungsfähiger und tun deshalb jedem Unternehmen gut. Wann der Zeitarbeitnehmer Urlaub nimmt und wie die arbeitsfreien Tage gelegt werden, wird zwischen Arbeitnehmer, Personaldienstleister und Einsatzbetrieb abgestimmt.

Wer entscheidet über den Urlaub?

Urlaub wird beim Personaldienstleister als Arbeitgeber beantragt; der Einsatzbetrieb wird in die Planung organisatorisch einbezogen, entscheidet aber nicht allein. Die Lohnfortzahlung im Urlaub übernimmt der Personaldienstleister. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach Tarif- bzw. Arbeitsvertrag und kann mit der Dauer der Beschäftigung steigen - in den Tarifverträgen der Zeitarbeit sind im ersten Jahr typischerweise 24 freie Werktage vorgesehen, in den Folgejahren mehr. Während des Urlaubs hat der Mitarbeiter Anspruch auf das im Arbeitsvertrag festgelegte Gehalt, das vom Personaldienstleister gezahlt wird. Ob darüber hinaus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt wird, ergibt sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung.

Fazit

Ein 13. Gehalt wird von manchen Unternehmen bezahlt, eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Auch ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld besteht nicht automatisch - entsprechende Ansprüche können sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben. Sicher ist, dass die gesetzliche Mindestanzahl an arbeitsfreien Tagen gewährt und der Lohn bzw. das monatliche Gehalt in dieser Zeit unverändert weiter gezahlt wird.

Festanstellung Zeitarbeit - was das bedeutet

Für viele Menschen sind die Begrifflichkeiten Festanstellung und Zeitarbeit verwirrend. Wie wir immer wieder erwähnen, wechseln Zeitarbeitnehmer häufig den Einsatzbetrieb, für den sie tätig sind. Dennoch sind sie gleichzeitig fest angestellt - nämlich beim Personaldienstleister. Nach Ende eines Einsatzes kann ein neuer Einsatz bei einem anderen Kundenunternehmen folgen. Im Grunde genommen sind sie regulär fest angestellt wie andere Arbeitnehmer auch; sie wechseln lediglich regelmäßig das Kundenunternehmen, in dem sie eingesetzt werden.

Im eigentlichen Sinne wechseln sie also nicht ihren Arbeitgeber, sondern nur ihren Arbeitsplatz. Das Kundenunternehmen erteilt während des Einsatzes fachliche Weisungen; Arbeitgeber bleibt jedoch der Personaldienstleister - dort ist und bleibt der Mitarbeiter fest angestellt.

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Tarifvertrag Zeitarbeiter

In der Leiharbeitsbranche gibt es viele verschiedene Tarifverträge, die sich teilweise stark voneinander unterscheiden. Vorsicht ist geboten, wenn es sich bei den Tarifverträgen um sogenannte "christliche Gewerkschaften" handelt. Hier gibt es häufig schlechtere Bedingungen, obwohl diese dem Gesetz nach nichtig sind.

Die DGB-Tarifgemeinschaft hat mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP, hervorgegangen aus der Fusion von BAP und iGZ im Jahr 2022) Tarifverträge für die Zeitarbeit abgeschlossen. Diese regeln Arbeitsbedingungen und Entgelte; die gesetzliche Grundlage bleibt insbesondere das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Wo Sie den Inhalt des Tarifvertrages finden

Bei den meisten Zeitarbeitsfirmen findet sich im Arbeitsvertrag ein Hinweis auf den jeweils gültigen Tarifvertrag. Meistens wird in der Leiharbeit also ein Tarifvertrag angewendet. Wenn dies der Fall ist, finden Sie die aktuellen Tarifverträge sowie Entgelttabellen auf den Seiten von DGB und GVP.

Woher kommt die Zeitarbeit

Seinen Ursprung hat das Modell der Zeitarbeit in den USA. Zwei Anwälte benötigten hier einst eine Sekretärin, die für die Erstellung eines juristischen Schriftstückes zuständig sein sollte. So suchten die beiden Anwälte nach einer kompetenten Mitarbeiterin, welche diese Aufgabe übernehmen kann. Schnell wurde den beiden jedoch bewusst, dass diese Mitarbeiterin nur einen Arbeitsvertrag auf kurze Zeit bekommen könnte. Schließlich ging es nur um eine vereinzelte Aufgabe und nicht um wiederkehrende Tätigkeiten, welche die Schreibkraft ausführen sollte. Somit überlegten die Anwälte, ob es nicht möglich sei, dass eine Angestellte einer anderen Firma kurzfristig einspringen könnte.

Auf der Suche nach einer Lösung für dieses Problem entwickelten die Anwälte eine Idee: das Modell der Zeitarbeit. So gründeten sie bereits im Jahr 1948 eine Firma, welche dem Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung folgen sollte. Die erste gegründete Zeitarbeitsfirma "Manpower" machte sich in den USA schnell einen Namen. Es folgte ein rascher Aufschwung und die Expansion in Europa ließ nicht lange auf sich warten. Bereits im Jahr 1956 eröffneten auch die ersten Zeitarbeitsfirmen in London und Paris. Mittlerweile sind die Zeitarbeitsfirmen überall vertreten und gehören zu den gängigsten Beschäftigungsmodellen, die es gibt.

Vorteile als Zeitarbeiter

In der Gesellschaft herrscht sehr häufig ein vollkommen falsches Bild von Zeitarbeit. Viele Menschen sind der Auffassung, dass Zeitarbeitnehmer Nachteile gegenüber Stammmitarbeitern haben. In der Realität sieht es jedoch ganz anders aus. Zeitarbeiter haben gegenüber fest angestellten Mitarbeitern sogar einige Vorteile. Dazu gehören:

  • Zeitarbeitnehmer arbeiten in der Regel in Festanstellung beim Personaldienstleister und genießen alle Vorzüge, die ein Stammmitarbeiter auch hat.
  • Das Ende eines Kundeneinsatzes beendet nicht automatisch das Arbeitsverhältnis - Zeitarbeitnehmer sind beim Personaldienstleister angestellt, nicht beim aktuellen Einsatzbetrieb.
  • Zeitarbeiter erhalten Sozialleistungen, Lohnfortzahlung und haben einen Urlaubsanspruch.
  • Durch Zeitarbeit haben Arbeitnehmer hohe Chancen auf einen schnellen Berufseinstieg.
  • Je nach Tätigkeit gibt es auch Einstiegsjobs ohne formale Qualifikation; viele Einsätze erfordern jedoch bestimmte Kenntnisse oder Abschlüsse.
  • Zeitarbeit bietet die Möglichkeit, branchenübergreifende Berufserfahrung zu sammeln.
  • Durch den Wechsel der Leihfirmen bekommen Mitarbeiter Einblicke in verschiedenste Unternehmen und erweitern ihren Erfahrungshorizont.
  • Neben den vielfältigen Berufserfahrungen lernen Zeitarbeiter viele Menschen kennen und knüpfen schnell neue Kontakte.
  • Sie lernen das Unternehmen, für das sie tätig sind, gründlich kennen und können je nach Einsatzbetrieb eine Chance auf Übernahme haben.
  • Der Arbeitnehmer lernt das Leihunternehmen vorab kennen und kann besser entscheiden, ob er dauerhaft für dieses Unternehmen arbeiten möchte.
  • Durch den Wechsel der Unternehmen lernen Zeitarbeiter auch verschiedenste Führungskräfte und Positionen kennen - Geschäftsbeziehungen entstehen so oft fast nebenbei.
  • Eine Zeitarbeitsfirma hilft beim Finden passender Stellen. Gerade ohne Qualifikation ist es ohne Vermittler oft schwer, überhaupt zum Bewerbungsgespräch zu kommen.
  • Auch wenn nicht von vornherein vorgesehen, ist eine Zeitarbeitsfirma häufig das Sprungbrett in ein bestimmtes Unternehmen oder in eine höhere Position.

Ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen erkennen

Leider ist es so, dass viele Stellensuchende bei dem Begriff Zeitarbeitsfirma skeptisch sind. In der Gesellschaft hat dieser Begriff einen weniger guten Ruf, weshalb viele zur Vorsicht raten. Allerdings kann man nicht alle Firmen über einen Kamm scheren, sodass das allgemeine Schubladendenken hier fehl am Platz ist. Wie in jeder anderen Branche auch agieren auf dem Markt natürlich auch zahlreiche unseriöse Anbieter, bei denen Vorsicht geboten ist. Doch egal ob Zeitarbeitsfirma oder "normales" Unternehmen - an einen schlechten Arbeitgeber geraten kann man jederzeit.

Deshalb sollte sich jeder Jobsuchende ein genaues Bild von der Firma machen, bei der er sich bewirbt - ganz egal, ob Personaldienstleister oder nicht. Es gibt zahlreiche spezifische Kriterien, anhand derer man ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen erkennen kann. Wie Sie seriöse Zeitarbeitsfirmen von unseriösen unterscheiden, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Qualifikationen und Berufe in der Zeitarbeit

Zeitarbeit kann Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationen Einstiegschancen bieten - vom hoch qualifizierten Facharbeiter bis zum un- oder angelernten Arbeitnehmer. Bei männlichen Zeitarbeitnehmern sind insbesondere die Berufe Mechatroniker, Schlosser und Elektroniker stark vertreten. Bei weiblichen Leiharbeiterinnen sind vor allem Fachkräfte im Bereich der Verwaltung und Organisation gefragt - gerade bei Büroarbeitskräften ist die Nachfrage groß.

Darüber hinaus bietet Zeitarbeit auch für diejenigen eine Chance, die gerade arbeitssuchend oder gering qualifiziert sind. Hier sind die Einstellungshürden oft niedriger als bei einer direkten unbefristeten Anstellung. Mitarbeiter können durch die Zeitarbeit Berufserfahrung sammeln und sich weiterqualifizieren. Als Übergang zur nächsten Arbeitsstelle kann sich die Leiharbeit eignen. In einer Zeitarbeitsfirma wird jeder Mitarbeiter im Einsatzbetrieb eingearbeitet und kann so in einer Branche Fuß fassen. Viele Arbeitnehmer bleiben aber auch beim Personaldienstleister, sofern sie dort zufrieden sind.

Wir sind für Sie da.

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Geschäftszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Uhr
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