
Auch ein Minijob ist ein reguläres Arbeitsverhältnis. Für Beschäftigte gelten klare gesetzliche Regeln - unter anderem beim Mindestlohn, bei der Anmeldung, bei der Rentenversicherung und bei grundlegenden Arbeitsrechten.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass entweder eine bestimmte Verdienstgrenze eingehalten wird oder die Beschäftigung nur kurzfristig ausgeübt wird.
Seit dem 01.01.2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro pro Monat. Das entspricht einer Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch, wenn der Mindestlohn erhöht wird.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Mehr dazu unter Mindestlohn Zeitarbeit.
Minijob in der Zeitarbeit
Minijobs gibt es in vielen Bereichen: im Handel, in der Logistik, in der Gastronomie, im Büro, im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt. Auch in der Zeitarbeit können geringfügige Beschäftigungen vorkommen.
Wer dauerhaft mehr arbeiten oder sich beruflich weiterentwickeln möchte, sollte jedoch prüfen, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder ein Job in der Zeitarbeit besser passt. Dort können je nach Tätigkeit, Qualifikation und Einsatzbereich tarifliche Entgelte, Zuschläge und Entwicklungsmöglichkeiten eine größere Rolle spielen - mehr dazu unter Zeitarbeit Vor- und Nachteile.
Zwei Arten von Minijobs
Es gibt zwei Formen geringfügiger Beschäftigung:
Minijob mit Verdienstgrenze
Beim klassischen Minijob kommt es auf den regelmäßigen monatlichen Verdienst an. Seit 01.01.2026 dürfen Minijobberinnen und Minijobber durchschnittlich bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Entscheidend ist dabei nicht nur ein einzelner Monat, sondern der regelmäßige Verdienst im Beschäftigungsverhältnis.
Wird die Grenze regelmäßig überschritten, handelt es sich in der Regel nicht mehr um einen Minijob. Dann kann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.
Kurzfristige Beschäftigung
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung steht nicht der monatliche Verdienst im Vordergrund, sondern die Dauer der Beschäftigung. Sie ist von vornherein zeitlich begrenzt.
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie im Kalenderjahr auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wenn das Entgelt über der Minijob-Grenze liegt, darf die Beschäftigung außerdem nicht berufsmäßig ausgeübt werden. In landwirtschaftlichen Betrieben gelten Sondergrenzen.
Aus 450 und 520 Euro wurde eine dynamische Grenze
Früher war häufig vom "450-Euro-Job" die Rede. Später wurde die Grenze auf 520 Euro angehoben. Diese Beträge sind heute nicht mehr aktuell.
Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Zum 01.01.2026 ist der Mindestlohn auf 13,90 Euro gestiegen; dadurch erhöhte sich die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich.
Welche Rechte haben Minijobber?
Minijobberinnen und Minijobber haben grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören unter anderem:
- Mindestlohn
- Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
- Urlaub
- bezahlter Urlaubsanspruch
- Krankheit
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Feiertage
- Entgeltfortzahlung an Feiertagen
- Unfallversicherung
- gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
- Kündigung
- Einhaltung der Kündigungsfristen
Die Minijob-Zentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass zu den Arbeitsrechten im Minijob unter anderem bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gehören. Quelle: Minijob-Zentrale.
Rentenversicherung im Minijob
Minijobs mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlen einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Minijobberinnen und Minijobber zahlen in der Regel einen Eigenanteil, können sich aber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Quelle: Minijob-Zentrale - Rentenversicherung.
Eine Befreiung kann kurzfristig mehr Netto bedeuten. Gleichzeitig verzichten Beschäftigte dadurch aber auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Anmeldung und Abgaben
Ein Minijob muss angemeldet werden. Im gewerblichen Bereich erfolgt die Anmeldung über die Minijob-Zentrale. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber führen dort auch die Abgaben ab.
Zu den Abgaben gehören unter anderem pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen und Steuern. Zusätzlich fallen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Bei gewerblichen Minijobs liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale derzeit bei höchstens 31,17 %. Quelle: Minijob-Zentrale - Abgaben & Steuern.
Für Beschäftigte ist wichtig: Die Anmeldung schafft Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass der Minijob korrekt erfasst wird.
Aktuelle Regelungen im Überblick
- Minijob-Verdienstgrenze
- 603 Euro monatlich
- Jahresverdienstgrenze
- 7.236 Euro jährlich
- Gesetzlicher Mindestlohn
- 13,90 Euro brutto/Stunde
- Kurzfristige Beschäftigung
- max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage
- Rentenversicherung
- grundsätzlich Pflicht, Befreiung möglich
- Anmeldung
- durch den Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale
Häufig gestellte Fragen
Wie viel darf man im Minijob verdienen?
Seit dem 01.01.2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das 7.236 Euro.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja. Auch Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 01.01.2026 beträgt dieser 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Ist ein Minijob steuerfrei?
Ein Minijob ist nicht automatisch steuerfrei. Häufig wird die Lohnsteuer pauschal durch den Arbeitgeber abgeführt. Die konkrete Behandlung hängt vom Beschäftigungsverhältnis und der Abrechnung ab.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja. Minijobberinnen und Minijobber haben wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und kurzfristiger Beschäftigung?
Beim Minijob mit Verdienstgrenze ist der regelmäßige monatliche Verdienst entscheidend. Bei der kurzfristigen Beschäftigung ist die Beschäftigung von vornherein zeitlich auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt.
Fazit
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit klaren gesetzlichen Regeln. Seit dem 01.01.2026 dürfen Minijobberinnen und Minijobber bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Gleichzeitig gelten wichtige Arbeitnehmerrechte wie Mindestlohn, Urlaub, Entgeltfortzahlung und Unfallversicherungsschutz.
Für Beschäftigte ist ein Minijob eine flexible Möglichkeit, Geld dazuzuverdienen. Für Arbeitgeber bietet er eine geregelte Form, zusätzliche Unterstützung im Betrieb einzusetzen. Entscheidend ist, dass der Minijob korrekt angemeldet, sauber abgerechnet und im Rahmen der geltenden Verdienst- oder Zeitgrenzen ausgeübt wird.