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Zeitarbeit Beschäftigte

Die Struktur in der Zeitarbeit unterliegt einem stetigen Wandel - sowohl bei der Gesamtzahl der Beschäftigten als auch bei der Verteilung über die verschiedenen Branchen hinweg. Seit Ende 2022 ist die Beschäftigung in der Zeitarbeit durchgehend rückläufig. Wie sich die Struktur konkret verändert hat und welche Trends die Branche prägen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Stand: Januar 2026. Datenbasis: Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit zur Zeitarbeit, Stichtag Juni 2025.

Beschäftigte in der Zeitarbeit

Im Juni 2025 waren in Deutschland 669.000 Menschen in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt: 622.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 47.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Die Beschäftigung in der Zeitarbeit ist seit Ende 2022 durchgehend rückläufig und liegt seit Anfang 2024 unter 700.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag im Juni 2025 bei 1,8 %. Damit setzt sich der mittelfristige Rückgang fort - vor wenigen Jahren lag der Anteil noch über 2 %.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Die dominierende Beschäftigungsform in der Zeitarbeit ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Im Juni 2025 waren 622.000 Leiharbeitnehmende sozialversicherungspflichtig beschäftigt - das entspricht rund 93 % aller Leiharbeitnehmenden.

Die Zeitarbeit reagiert typischerweise früh auf konjunkturelle Veränderungen und gilt daher als Frühindikator für den Arbeitsmarkt. Seit Ende 2022 liegen die Beschäftigtenzahlen in der Zeitarbeit kontinuierlich unter dem Vorjahresniveau. Zeitarbeit ermöglicht Unternehmen, Personalbedarf flexibel an Auftragsschwankungen anzupassen; bei schwächerer Konjunktur wird Zeitarbeit aber häufig auch zuerst reduziert.

Das Arbeitsverhältnis besteht dabei mit dem Personaldienstleister; das Kundenunternehmen nutzt die Arbeitsleistung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Im Juni 2025 arbeiteten rund 79 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmenden in Vollzeit und 21 % in Teilzeit.

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigungsmodelle - umgangssprachlich als „Minijobs“ bezeichnet - sind in der Zeitarbeit vergleichsweise wenig verbreitet. Im Juni 2025 arbeiteten 47.000 Minijobber in einem Leiharbeitsverhältnis. Das entspricht rund 7 % aller Leiharbeitnehmenden.

Ausschließlich geringfügige Beschäftigung spielt in der Arbeitnehmerüberlassung damit eine deutlich kleinere Rolle als die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - dies ist seit Jahren stabil.

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