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Arbeitsüberlassungsvertrag

Der Arbeitsüberlassungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, durch die der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum an einen anderen Arbeitgeber überlassen wird. Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag entsteht zwischen Zeitarbeitsfirma und Kundenunternehmen.

Zwingende Vorgaben im Arbeitsüberlassungsvertrag

Im AÜV müssen Leiharbeiter namentlich erwähnt und vorgängig über den Einsatz informiert werden. Die Form der Beschäftigung muss ausdrücklich erwähnt werden.

Maximale Überlassungsdauer

Die Frist für die Einsätze dienen zur Vermeidung, dass Leihmitarbeiter zum Sparen von Lohnkosten dauerhaft eingesetzt werden. Grundsätzlich liegt die Höchstdauer von der Arbeitnehmerüberlassung bei 18 Monaten. Diese Regelung hat auch dann Gültigkeit, wenn ein anderer Personaldienstleiter den Leiharbeitnehmer im Vorfeld überlassen hat. In Ausnahmefällen kann die maximale Einsatzdauer verlängert werden.

Wenn der Entleiher den Leiharbeiter über diesen Zeitraum hinaus beschäftigen möchte, muss die Einstellung erfolgen. Eine Übernahme ist mit einem befristeten oder unbefristet Arbeitsertrag möglich. Demnach ist eine befristete Anstellung nach den 18 Monaten noch für bis zu zwei Jahre möglich. Zudem kann der Arbeitsvertrag innerhalb dieser Zeit bis zu dreimal verlängert werden. Führt der Entleiher ein weiteres Unternehmen, kann der Leiharbeitnehmer wiederum für 18 Monate im zweiten Unternehmen beschäftigt werden.

Ohne Tarifvertrag ist eine längere Dauer durch eine bestehende Betriebsvereinbarung möglich. Ist in der Vereinbarung eine Obergrenze festgelegt, gilt die Dauer der Höchstüberlassung von zwei Jahren. Eine weitere Variante ist die Anstellung mit einem Werk- oder Dienstvertrag. Dadurch wird der Personaldienstleister zum Subunternehmer des Entleihers.

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeitnehmer und Entleiher profitieren von den unterschiedlichen Möglichkeiten gleichermaßen.

Vorteile für Arbeitnehmer

Für die Arbeitnehmer bieten sich mit der Zeitarbeit einige, vielleicht sogar ungeahnte, Möglichkeiten.

Erwerbsfähige mit Problemen auf der Suche nach einem Job haben die Möglichkeit, über die Zeitarbeit eine passende Stelle zu finden und werden möglicherweise übernommen. Die Zeit bis zu einer möglichen Übernahme kann als Probezeit gewertet werden.

Die Zeitarbeit bietet Arbeitnehmern ohne Berufserfahrungen einen leichteren Einstieg ins Berufsleben, erste Berufserfahrungen zu sammeln und sich entsprechend zu orientieren. Nach einer längeren Auszeit kann der Wiedereinstieg mit einer Arbeitnehmerüberlassung gestartet werden.

Der Einsatz in unterschiedlichen Unternehmen bietet die Möglichkeit, neue oder zusätzliche Qualifikationen zu erwerben.

Nicht alle Vakanzen werden ausgeschrieben. Für spezielle Jobangebote beauftragen Unternehmen Personaldienstleiter für die Suche nach qualifizierten Mitarbeiter, zum Beispiel für eine Projektarbeit.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich bei einer Arbeitnehmerüberlassung beachten?

Zunächst einmal muss sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer für die Dauer der Überlassung an den anderen Arbeitgeber kranken- und rentenversichert ist. Der Leiharbeiter bezieht seinen Lohn von der Zeitarbeitsfirma. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer während der Überlassung seine Arbeitszeiten einhält.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung?

In der Zeitarbeit wird der Arbeitnehmer vom Zeitarbeitsunternehmen an den Kunden überlassen. Der Begriff Arbeitnehmerüberlassung wird synonym zum Begriff Zeitarbeit verwendet. Es gibt keinen Unterschied.

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