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Erklärung Barrierefreiheit

equal personal verwaltungsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.equal-personal.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen überwiegend mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

  1. Fremdsprachige Begriffe nicht als solche gekennzeichnet.
  2. Einige Videos sind noch nicht transkribiert.

Begründung

equal personal arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Site noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen.

Alternative Zugangswege

Sollten Sie auf einzelne Inhalte nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt: 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um den geltenden Anforderungen und Standards zu entsprechen. Dennoch können vereinzelt Fehler auftreten. Sollten Sie Unstimmigkeiten oder Fehler in dieser Erklärung feststellen, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis über die in diesem Dokument beschriebene Funktion zur Meldung von Barrieren.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.06.2025 überprüft.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Barrieren und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Gerne können Sie sich an uns wenden – wir nehmen Ihre Hinweise ernst und setzen alles daran, die gemeldeten Barrieren im Rahmen unserer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten so schnell wie möglich zu beseitigen.

Bitte geben Sie dabei an, auf welcher Seite und bei welcher Funktion das Problem aufgetreten ist. Am einfachsten ist es, wenn Sie den entsprechenden Link aus der Adresszeile Ihres Browsers kopieren.

Barrieren können Sie uns auf folgenden Wegen mitteilen:

equal personal verwaltungsgesellschaft mbH
vertreten durch die Geschäftsführer: Yvonne Laatz, Sandra Radtke, Michael Bezverkhniy
Schillerstraße 21
73054 Eislingen/Fils
Tel.: +49 (0) 7161 / 916 580
E-Mail: info@equal-personal.de

Marktüberwachungsbehörde

    Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

    Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-​Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

    Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
    Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
    Robert Richard
    Turmschanzenstraße 25
    39114 Magdeburg
    Tel.: (0391) 567 4530
    E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

    Schlichtungsverfahren

      Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

      Landeszentrum Barrierefreiheit
      Schlichtungsstelle
      Else-Josenhans-Straße 6
      70173 Stuttgart
      Telefon: 0711 123 39375
      E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
      Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

      Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

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